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Uwaga All passengers travelling to France, Spain, Germany, Norway, Sweden and Italy and departing from Krakow Airport on Saturdays between 9.00 a.m. and 12.30 p.m. are asked to arrive at the airport 2 hours in advance of their scheduled flight, due to extended security procedures. This also applies to passengers flying with carry-on luggage only and holding a valid boarding card printed in advance.
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Zollvorschriften

Nach dem Beitritt Polens in die Europäisch Union am 1. Mai 2004, gehört Polen zur Zollunion, was bedeutet, dass Waren, welche aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Polen eingeführt werden, zollfrei sind. Die Vorschriften des Zollrechts gelten für Waren, die in den Zollbereich der Gemeinschaft ein- bzw. ausgeführt werden.

Informationen zur Warenbeförderung
Arten von Waren Von außerhalb der Europäischen Union eingeführte Waren Aus den Ländern der Europäischen Union eingeführte Waren Von außerhalb der Europäischen Union von Personen, die mehrmals die Staatsgrenze überschreiten, eingeführte Waren
Zigaretten 200 Stck. 800 Stck. 20 Stck.
Zigarillos (Zigarren, deren Gewicht keine 3 g/Stck. überschreitet) 100 Stck. 400 Stck. 15 Stck.
Zigarren 50 Stck. 200 Stck. 5 Stck.
Tabak 250 g 1 kg 20 g
Spirituosen und alkoholische Getränke 1 litre 10 litrów 500 ml
Nicht schäumende Weine 2 Liter 90 Liter (darunter 60 Liter Schaumweine) 500 ml
Bier ohne Einschränkungen 110 Liter Ohne Einschränkungen
Alkoholhaltige Getränke Ohne Einschränkungen 20 Liter Ohne Einschränkungen
Parfum 50 g Ohne Einschränkungen 25 g
Eau de Toilette 250 ml Ohne Einschränkungen 100 ml
Medikamente Menge für den Eigenbedarf Ohne Einschränkungen Menge für den Eigenbedarf
Geschenke bis 175 Euro Ohne Einschränkungen bis 90 Euro (für Reisende unter 15 Jahren)

Eine Zollbefreiung für o.g. Waren im Rahmen der festgelegten quantitativen Normen steht den Reisenden nicht häufiger als einmal im Monat zu.

Die Reisenden, die auf das Territorium der Europäischen Union einreisen bzw. aus der Europäischen Union ausreisen sind verpflichtet, den Zollorganen den Besitz von Bargeld im Gleichwert von 10.000 Euro oder höher (und entsprechend anderer Währungen oder leicht veräußerbare Aktiva, wie z.B. Aktien, Obligationen, Reiseschecks u.ä.) zu melden. Laut Anordnung der Europäischen Union besteht die Meldungspflicht im Falle der Einfuhr bzw. Ausfuhr von Zahlmitteln über die Grenzen der EU hinaus.

Rückerstattung der Mehrwertsteuer (VAT) für Reisende:

  Information on VAT rebates [PDF]
Information on VAT rebates – printable version