Zum Grenzüberschritt berechtigende Dokumente:
Nach den Landesvorschriften sind nur folgende Dokumente zur Identitätsbestätigung beim Grenzüberschritt zugelassen:
Alle sonstigen Dokumente (z.B. Ausweise, Führerschein, Sozialversicherungsausweise, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) sind keine Dokumente zur Identitätsbestätigung und können beim Einboarden nicht zugelassen werden.
Reisepapiere für Kinder
Bei Auslandsreisen können Kinder auf der Grundlage nachstehender Dokumente die Grenze überschreiten:
- biometrischer Reisepass (ePass)
- provisorischer Reisepass
- Personalausweis
Alle Reisenden werden gebeten, Ihre Dokumente an vier Orten vorzulegen:
1. Beim Check-In (Kontrolle, ob die Person, die das Flugticket gekauft hat, auch diejenige ist, die das Gepäck aufgeben will und die Bordkarte erhalten will,
2. beim Sicherheitscheck (Kontrolle, ob die Person, die den Check-In passiert hat, auch diejenige ist, die den geschützten Bereich des Flughafens betreten will,
3. bei der Passkontrolle (betrifft nur Personen, die außerhalb des Schengen-Bereiches reisen), (Kontrolle, ob die Person, die die Grenze überschreiten will, im Besitz eines authentischen Dokuments ist und ob sie die Bedingungen erfüllt, die die Ausreise in einen anderen Staat ermöglichen),
4. Vor dem Verlassen der Abflughalle (Kontrolle, ob die Person, die den geschützten Bereich des Flughafens verlässt, an Bord gehen will).
Reise aus / in die Staaten der Schengen-Zone:
Der Grenzübertritt der inneren Grenzen zwischen den Schengen-Mitgliedstaaten erfolgt ohne Grenzkontrolle. Der Grenzübertritt ist jedoch mit der Pflicht verbunden, seine Identität prüfen zu lassen. Zusätzlich werden die Reisenden bei Reisen in die anderen EU-Staaten (Großbritannien, Irland, Bulgarien, Rumänien) und in die Schweiz standardmäßig einer Passkontrolle unterzogen. Die Sicherheitsvorschriften, die in den Fluggesellschaften gelten, erfordern, dass jeder Reisende vor Betreten des Flugzeugs seine Identität entsprechend nachweist. Dies betrifft ausnahmslos alle Passagiere.
Reisen aus / in die EU, EOG und Schweiz:
Das alleinige Dokument, das die Identität und die Staatsbürgerschaft des Reisenden bestätigt und somit zum Grenzübertritt berechtigt ist der Reisepass.
- Personalausweis (ACHTUNG! – betrifft ausschließlich „neue“ Personalausweise und nur bei Reisen in die EU, EOG und Schweiz),
- Reisepass.
Alle sonstigen Dokumente (z.B. Ausweise, Führerschein, Sozialversicherungsausweise, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) sind keine Dokumente zur Identitätsbestätigung und können beim Einboarden nicht zugelassen werden.
Reisepapiere für Kinder
Bei Auslandsreisen können Kinder auf der Grundlage nachstehender Dokumente die Grenze überschreiten:
- biometrischer Reisepass (ePass)
- für Kinder unter 5 Jahren, mit einer Geltungsdauer von 12 Monaten – herausgegeben auf Anforderung der Eltern;
- für Kinder im Alter von 5 bis 13 Jahren, mit einer Geltungsdauer von 5 Jahren;
- für Kinder über 13 Jahre, mit einer Geltungsdauer von 10 Jahren.
- provisorischer Reisepass
- für Kinder bis zum 5. Lebensjahr, mit einer Geltungsdauer von 12 Monaten
- ab dem 28. August 2006 werden Angaben zu den Kindern nicht in die Reisepässe der Eltern eingetragen; die Eintragungen, die vor diesem Datum vorgenommen wurden, sind bis zum Moment der Geltungsdauer des Reisepasses, in dem die Eintragung vorgenommen wurde gültig bzw. bis zu dem Tag, an dem das Kind sein 16. Lebensjahr vollendet hat.
- Personalausweis
- berechtigt zur Grenzüberschreitung innerhalb der EU, der Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens, der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht der EU angehören und anderer Staaten, die auf der Grundlage einseitiger Abkommen das Dokument als zur Grenzüberschreitung berechtigend anerkennen
Alle Reisenden werden gebeten, Ihre Dokumente an vier Orten vorzulegen:
1. Beim Check-In (Kontrolle, ob die Person, die das Flugticket gekauft hat, auch diejenige ist, die das Gepäck aufgeben will und die Bordkarte erhalten will,
2. beim Sicherheitscheck (Kontrolle, ob die Person, die den Check-In passiert hat, auch diejenige ist, die den geschützten Bereich des Flughafens betreten will,
3. bei der Passkontrolle (betrifft nur Personen, die außerhalb des Schengen-Bereiches reisen), (Kontrolle, ob die Person, die die Grenze überschreiten will, im Besitz eines authentischen Dokuments ist und ob sie die Bedingungen erfüllt, die die Ausreise in einen anderen Staat ermöglichen),
4. Vor dem Verlassen der Abflughalle (Kontrolle, ob die Person, die den geschützten Bereich des Flughafens verlässt, an Bord gehen will).
Reise aus / in die Staaten der Schengen-Zone:
Der Grenzübertritt der inneren Grenzen zwischen den Schengen-Mitgliedstaaten erfolgt ohne Grenzkontrolle. Der Grenzübertritt ist jedoch mit der Pflicht verbunden, seine Identität prüfen zu lassen. Zusätzlich werden die Reisenden bei Reisen in die anderen EU-Staaten (Großbritannien, Irland, Bulgarien, Rumänien) und in die Schweiz standardmäßig einer Passkontrolle unterzogen. Die Sicherheitsvorschriften, die in den Fluggesellschaften gelten, erfordern, dass jeder Reisende vor Betreten des Flugzeugs seine Identität entsprechend nachweist. Dies betrifft ausnahmslos alle Passagiere.
Reisen aus / in die EU, EOG und Schweiz:
Das alleinige Dokument, das die Identität und die Staatsbürgerschaft des Reisenden bestätigt und somit zum Grenzübertritt berechtigt ist der Reisepass.




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