Ausweiskontrolle

| Ausweiskontrolle | |
|---|---|
| Einreise aus dem Schengen-Raum | Einreise von außerhalb des Schengen-Raums |
| Die Fluggäste passieren keine Reisepasskontrolle, sie werden unmittelbar zur Gepäckabnahme übergeleitet. | Fluggäste passieren die Reisepasskontrolle. |
Bedingungen der Einreise in den Schengen-Raum für Bürger der Drittländer
Bürger der Drittländer, müssen, um auf das Territorium der Schengen-Staaten einzureisen zu dürfen, folgenden Bedingungen erfüllen:
- im Besitz eines gültigen Reisedokuments und eines Visums sein, wenn das Visum für die Bürger des jeweiligen Staates erforderlich ist
- ihr Reiseziel bestimmen und
- über entsprechende Geldmittel für den Aufenthalt und für die Rückreise verfügen
- eine Person, die in den Schengen-Raum einreisen möchte, darf auch nicht im Schengener
Seit der Aufnahme Polens in den Schengen-Raum, d.h. seit dem 21. Dezember 2007, erteilen die polnischen Konsulate einheitliche Visa (sog. Schengen-Visum) mit dem Symbol C, die zur Einreise und zum Aufenthalt auf dem Territorium der Schengenstaaten, aber nicht länger als 3 Monate innerhalb von 6 Monaten berechtigen.
Die von polnischen Konsuln seit dem 21. Dezember 2007 ausgestellten Landesvisa mit dem Symbol D berechtigen nur zur Einreise und zum Aufenthalt auf dem Territorium Polens. Polnische Visa, die vor der Aufnahme Polens in den Schengen-Raum erteilt wurden, sind nicht automatisch Schengen-Visa und berechtigen nicht zum Verbleib im gesamten Schengen-Raum, sondern gelten ausschließlich für das Territorium Polens. Diese Visa sind bis zum Moment des Ablaufs ihrer Gültigkeit gültig.




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