NOTICE!
Uwaga All passengers travelling to France, Spain, Germany, Norway, Sweden and Italy and departing from Krakow Airport on Saturdays between 9.00 a.m. and 12.30 p.m. are asked to arrive at the airport 2 hours in advance of their scheduled flight, due to extended security procedures. This also applies to passengers flying with carry-on luggage only and holding a valid boarding card printed in advance.
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Zollabfertigung

Mehr Informationen auf den Seiten der Zollbehörde
Der Reisende kann den grünen Durchgang "NICHTS ZU VERZOLLEN" wählen, wenn er keine Waren mitführt, die das zollfreie Limit überschreiten.

Alle Waren, die das zollfreie Limit überschreiten, müssen vor dem Verlassen der Ankunftshalle am roten Schalter „ZOLLPFLICHTIGE WAREN“ gemeldet werden.

Der schriftlichen Zollanmeldung unterliegen: Einfuhr von Zloty und Devisen im Umrechnungswert von über 10.000 €. Im roten Korridor „ZOLLPFLICHTIGE WAREN“ befinden sich Schalter, die zur Bestätigung der Einfuhr von Devisen oder Zloty bestimmt sind. In den roten Durchgängen „ZOLLPFLICHTIGE WAREN“ befinden sich Schalter, in denen der Wert der eingeführten Zloty und Devisen beglaubigt wird.

Die Einfuhr von Drogen, Gegenständen, die gegen die Sittlichkeit verstoßen, von Produkten, die die Umwelt, Menschen, Tiere, Pflanzen oder die Sicherheit und öffentliche Ordnung gefährden, ist verboten!

Die Verletzung der Devisen- und Zollvorschriften wird straf- und finanzrechtlich geahndet.

Die obigen Informationen haben einen allgemeinen Charakter. Die Rechtsvorschriften findet man in den im Polnischen Gesetzblatt veröffentlichten Gesetzen und Verordnungen, mit denen sich jeder Reisende, der die polnische Grenze passiert, bekannt machen soll.



Zollfreie Limits, Zollfreie Waren:
Warenart Von außerhalb der EU eingeführten Waren Aus den Ländern der EU eingeführte Waren
Zigaretten 200 Stck. 800 Stck.
Zigarillos (Zigarren, deren Gewicht keine 3 g/Stck. überschreitet) 100 Stck. 400 Stck.
Zigarren 50 Stck. 200 Stck.
Tabak 250 grams 1 kg
Spirituosen und alkoholische Getränke 1 litres 10 litres
Nicht schäumende Weine 2 Liter 90 Liter (darunter 60 Liter Schaumweine)
Bier Ohne Einschränkungen 110 Liter
Alkoholhaltige Getränke Ohne Einschränkungen 20 Liter
Parfum/Eau de Toilette 50 g / 250 ml Ohne Einschränkungen
Geschenke bis 175 Euro Ohne Einschränkungen
Medikamente Menge für den Eigenbedarf Ohne Einschränkungen

Eine Zollbefreiung für o.g. Waren im Rahmen der festgelegten quantitativen Normen steht den Reisenden nicht häufiger als einmal im Monat zu.

Mehr Informationen auf der Webseite: Zollbehörde.