Zollabfertigung
Mehr Informationen auf den Seiten der Zollbehörde
Der Reisende kann den grünen Durchgang "NICHTS ZU VERZOLLEN" wählen, wenn er keine Waren mitführt, die das zollfreie Limit überschreiten.
Alle Waren, die das zollfreie Limit überschreiten, müssen vor dem Verlassen der Ankunftshalle am roten Schalter „ZOLLPFLICHTIGE WAREN“ gemeldet werden.
Der schriftlichen Zollanmeldung unterliegen: Einfuhr von Zloty und Devisen im Umrechnungswert von über 10.000 €. Im roten Korridor „ZOLLPFLICHTIGE WAREN“ befinden sich Schalter, die zur Bestätigung der Einfuhr von Devisen oder Zloty bestimmt sind. In den roten Durchgängen „ZOLLPFLICHTIGE WAREN“ befinden sich Schalter, in denen der Wert der eingeführten Zloty und Devisen beglaubigt wird.
Die Einfuhr von Drogen, Gegenständen, die gegen die Sittlichkeit verstoßen, von Produkten, die die Umwelt, Menschen, Tiere, Pflanzen oder die Sicherheit und öffentliche Ordnung gefährden, ist verboten!
Die Verletzung der Devisen- und Zollvorschriften wird straf- und finanzrechtlich geahndet.
Die obigen Informationen haben einen allgemeinen Charakter. Die Rechtsvorschriften findet man in den im Polnischen Gesetzblatt veröffentlichten Gesetzen und Verordnungen, mit denen sich jeder Reisende, der die polnische Grenze passiert, bekannt machen soll.
Eine Zollbefreiung für o.g. Waren im Rahmen der festgelegten quantitativen Normen steht den Reisenden nicht häufiger als einmal im Monat zu.
Mehr Informationen auf der Webseite: Zollbehörde.
Der Reisende kann den grünen Durchgang "NICHTS ZU VERZOLLEN" wählen, wenn er keine Waren mitführt, die das zollfreie Limit überschreiten.
Alle Waren, die das zollfreie Limit überschreiten, müssen vor dem Verlassen der Ankunftshalle am roten Schalter „ZOLLPFLICHTIGE WAREN“ gemeldet werden.
Der schriftlichen Zollanmeldung unterliegen: Einfuhr von Zloty und Devisen im Umrechnungswert von über 10.000 €. Im roten Korridor „ZOLLPFLICHTIGE WAREN“ befinden sich Schalter, die zur Bestätigung der Einfuhr von Devisen oder Zloty bestimmt sind. In den roten Durchgängen „ZOLLPFLICHTIGE WAREN“ befinden sich Schalter, in denen der Wert der eingeführten Zloty und Devisen beglaubigt wird.
Die Einfuhr von Drogen, Gegenständen, die gegen die Sittlichkeit verstoßen, von Produkten, die die Umwelt, Menschen, Tiere, Pflanzen oder die Sicherheit und öffentliche Ordnung gefährden, ist verboten!
Die Verletzung der Devisen- und Zollvorschriften wird straf- und finanzrechtlich geahndet.
Die obigen Informationen haben einen allgemeinen Charakter. Die Rechtsvorschriften findet man in den im Polnischen Gesetzblatt veröffentlichten Gesetzen und Verordnungen, mit denen sich jeder Reisende, der die polnische Grenze passiert, bekannt machen soll.
| Zollfreie Limits, Zollfreie Waren: | ||
|---|---|---|
| Warenart | Von außerhalb der EU eingeführten Waren | Aus den Ländern der EU eingeführte Waren |
| Zigaretten | 200 Stck. | 800 Stck. |
| Zigarillos (Zigarren, deren Gewicht keine 3 g/Stck. überschreitet) | 100 Stck. | 400 Stck. |
| Zigarren | 50 Stck. | 200 Stck. |
| Tabak | 250 grams | 1 kg |
| Spirituosen und alkoholische Getränke | 1 litres | 10 litres |
| Nicht schäumende Weine | 2 Liter | 90 Liter (darunter 60 Liter Schaumweine) |
| Bier | Ohne Einschränkungen | 110 Liter |
| Alkoholhaltige Getränke | Ohne Einschränkungen | 20 Liter |
| Parfum/Eau de Toilette | 50 g / 250 ml | Ohne Einschränkungen |
| Geschenke | bis 175 Euro | Ohne Einschränkungen |
| Medikamente | Menge für den Eigenbedarf | Ohne Einschränkungen |
Eine Zollbefreiung für o.g. Waren im Rahmen der festgelegten quantitativen Normen steht den Reisenden nicht häufiger als einmal im Monat zu.
Mehr Informationen auf der Webseite: Zollbehörde.




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