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Uwaga All passengers departing from Kraków Airport to Great Britain and Ireland on Sundays beetween 8:00 am and 12:30 pm are urged to arrive at the airport at least 2 hours prior to their scheduled departure time due to extended waiting time at Security Control Points. This also applies to passengers with already printed boarding pass who travel with carry-on luggage only.
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Vom Check-in-Schalter bis zum Abflug-Gate

 

1 – Abfertigung am Check-in-Schalter

Nach der Ankunft auf dem Flughagen meldet sich der Fluggast am entsprechenden Check-in-Schalter. Die Nummer des entsprechenden Check-in-Schalters kann man auf den Bildschirmen in allen Terminals nachprüfen.
Am Check-in-Schalter erhält der Fluggast nach Vorlage des gültigen Flugtickets und des Identitätsnachweises (und eventuell anderer erforderlichen Dokumente: Visa, Impfnachweise usw.) den Boarding-Pass, der ihn zum Einsteigen ins Flugzeug berechtigt. Das Hauptgepäck unterliegt nach der Abgabe der Sicherheits- und Zollkontrolle und wird in den Laderaum des Flugzeuges befördert.

Am Check-in-Schalter kann der Fluggast ausgeführte Waren angeben, für welche ihm die Rückerstattung der Mehrwertsteuer (VAT) zusteht.

Nach der Bestätigung der entsprechenden Dokumente durch die Mitarbeiter der Zollbehörde, kann man zum Büro übergehen Currency Express (im Erdgeschoss des allgemein zugänglichen Bereichs Auslandsterminal T1), um die zustehende Rückerstattung des Mehrwertsteuerbetrags (VAT) in Empfang zu nehmen.

 


2 – Passieren der Sicherheitskontrolle


Schengen

Fluggäste, die in den Schengen-Raum fliegen, passieren die Sicherheitskontrolle im 1. Stock des Terminals T1 und begeben sich in den Warteraum für Abflüge – Abflug-Gate Nr. 6 – 8.

Auf dem Inlandsterminal passieren die Fluggäste die Sicherheitskontrolle und gehen in den Warteraum für Abflüge.
  Non Schengen

Fluggäste, die in die Non-Schengen-Länder fliegen, passieren die Sicherheitskontrolle im Erdgeschoß des Terminals T1 und begeben sich in den Warteraum für Abflüge – Abflug-Gate Nr. Nr. 1 – 4.
 
    Fluggäste, die in Non-Schengen-Länder fliegen, begeben sich gleich nach der Sicherheitskontrolle zur Passkontrolle.
 

3 - Boarding

Nachdem die Bodendienste die Bereitschaft der Aufnahme der Fluggäste zum Boarding gemeldet haben, ist der Fluggast verpflichtet, seinen Boarding-Pass und das seine Identität bescheinigende Dokument vorzulegen. Danach steigt er in den Bus ein, der die Reisenden zum Flugzeug bringt.