Nach der Ankunft

Dokumente, die zum Grenzübertritt berechtigen
Um Grenzen innerhalb der EU übertreten zu dürfen, muss man im Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes sein, welches dazu berechtigt. Gemäß des derzeit gültigen Rechts kann ein Bürger der Republik Polen Staatsgrenzen zu EU-Ländern auf der Grundlage folgender Dokumente übertreten: Personalausweis oder Reisepass.
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Ausweiskontrolle
Bei Einreise aus dem Schengen-Bereich: die Reisenden brauchen die Passkontrolle nicht zu durchlaufen, sondern werden direkt zur Gepäckabfertigung geleitet.
Bei Einreise aus dem Non-Schengen-Bereich: die Reisenden müssen die Passkontrolle durchlaufen.

Zollabfertigung
Die Reisenden können zum grünen Bereich „NIC DO OCLENIA – NICHTS ZU VERZOLLEN“ gehen, wenn sie keine Waren mit sich führen, für die Zoll zu entrichten ist.
Alle zu verzollenden Waren müssen vor dem Verlassen der Halle bei der Zollabfertigung erklärt werden, und zwar am Stand "TOWARY DO OCLENIA – ZU VERZOLLENDE WAREN“ im roten Bereich.
Büro für abhanden gekommenes Gepäck
Falls es sich herausstellt, dass Ihr Gepäck nach der Ankunft abhanden gekommen ist, ist darüber umgehend das Büro für abhanden gekommenes Gepäck zu informieren. Es befindet sich im allgemein zugänglichen Bereich, an der linken Seite, neben dem Eingang in die Ankunftshalle.
Telefonnummer des Büros für abhanden gekommenes Gepäck:
WAS - KRK Airport Services +48 (12) 285 51 21
Alle Auslandsflüge außer der Flüge der PLL LOT, Ryanair, euroLot.
LS Airport Services + 48 12 639 32 48
Abfertigung der Flüge der PLL LOT, Ryanair, euroLot.


Touristen-Information
Öffnungszeiten:
Täglich von 9.00 bis 19.00
Tel.: +48 12 285 53 41
Email: simbalice@infokrakow.pl






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